Die isländische Lebensmittel- und Veterinärbehörde (MAST) hat ihre Untersuchung zum Fang des ersten Finnwals der diesjährigen Walfangsaison abgeschlossen. Dabei wurde geprüft, ob das Walfangunternehmen Hvalur hf. gegen das Tierschutzgesetz oder die Verordnung über die Jagd auf Finnwale verstoßen hat.
Der Finnwal wurde mit insgesamt vier Sprengharpunen beschossen und starb rund 31 Minuten nach dem ersten Treffer.
MAST sieht keinen Verstoß
Nach Angaben der Behörde habe die Besatzung des Walfangschiffs Hvalur 8 alles unternommen, um das Tier so schnell wie möglich zu töten. Zwar sei die Zeit bis zum Tod lang gewesen und das Ziel müsse grundsätzlich eine sofortige Tötung sein, dennoch habe die Besatzung entsprechend der geltenden Vorschriften gehandelt.
Der erste Schuss habe den vorgesehenen Zielbereich getroffen, ebenso zwei der drei Nachschüsse. Zudem lägen MAST keine Hinweise vor, dass der Schütze früher hätte nachschießen oder andere Maßnahmen hätte ergreifen können, um das Leiden des Wals zu verkürzen.
Die Behörde kommt deshalb zu dem Schluss, dass Hvalur hf. weder gegen das isländische Tierschutzgesetz Nr. 55/2013 noch gegen die Verordnung Nr. 895/2023 über die Jagd auf Finnwale verstoßen hat. Das Verfahren wurde damit abgeschlossen.
Titelbild: Walfangboote am Dock im Hvalfjördur / Mirjam Lassak


